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   LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2013 - L 20 AS 678/10   

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https://dejure.org/2013,29864
LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2013 - L 20 AS 678/10 (https://dejure.org/2013,29864)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29.08.2013 - L 20 AS 678/10 (https://dejure.org/2013,29864)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 29. August 2013 - L 20 AS 678/10 (https://dejure.org/2013,29864)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 23.08.2012 - B 4 AS 169/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anwendung von Verfahrensvorschriften -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2013 - L 20 AS 678/10
    Durch den - teilweisen - Ausschluss der Erstattungspflicht für bezogene Leistungen nach dem SGB II (und dem SGB XII, § 105 SGB XII) soll gewährleistet werden, dass die Empfänger dieser Leistungen nicht schlechter gestellt werden als sie stünden, wenn sie Wohngeld erhalten hätten, weil dieses nicht einer Rückforderung unterliegt (BT-Drs. 15/1561, S. 63 zu § 40; BSG v. 23.08.2012 - B 4 AS 169/11 R, juris, Rn. 19).

    Die Erstattungspflicht aus den für die Monate März bis einschließlich Juli 2008 erfolgten Leistungskorrekturen richtet sich nicht nach § 50 SGB X, so dass § 40 Abs. 2 Satz 1 SGB II keine Anwendung findet (vgl. BSG v. 23.08.2012 - B 4 AS 169/11 R -, juris, Rn. 17, 19).

    Vorliegend hat der Beklagte hier mit den Bescheiden vom 28. Februar 2008, 15. Mai 2008, 18. Mai 2008 den Klägern jeweils vorläufig Leistungen für die Monate März bis 31. Juli 2008 gewährt, die nach endgültiger Berechnung mit den angefochtenen Bescheiden, die insoweit nicht mehr angefochten sind (BSG v. 23.08.2012 - B 4 AS 169/11 R - juris, Rn. 11 zu einer vergleichbaren Konstellation) auf der Grundlage des § 328 Abs. 3 SGB III, soweit die endgültigen Leistungen nicht den vorläufig bewilligten der Höhe nach entsprachen, zurückzufordern waren.

    Da die Kläger keine Berufung eingelegt haben, kommt es auf die Erörterung einer - im Ergebnis nicht zulässigen (BSG 23.08.2012 - B 4 AS 169/11 R -, aaO., Rn. 20) - entsprechenden Anwendung der ausschließlich sie begünstigenden Regelung des § 40 Abs. 2 SGB II nicht an.

  • LSG Sachsen, 19.01.2023 - L 3 AS 1188/16
    b) Bezugspunkt für die Beschränkung der Erstattungsforderung sind nach dem eindeutigen Wortlaut von § 40 Abs. 4 Satz 1 SGB II a. F. die "bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II und des Sozialgeldes berücksichtigten Bedarfe für Unterkunft", nicht hingegen der auf diese Bedarfe entfallende Zahlbetrag (ebenso: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. August 2013 - L 20 AS 678/10 - juris Rdnr. 50 f., m. w. N.; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Mai 2015 - L 7 AS 643/13 - juris Rdnr.40 ["unmissverständliche Formulierung"]).

    Das Bundessozialgericht hat hierzu im Urteil vom 23. August 2012 ausgeführt (vgl. BSG, Urteil vom- B 4 AS 169/11 R - SozR 4-4200 § 40 Nr. 5 = juris Rdnr. 19; ähnlich: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. August 2013, a. a. O., Rdnr. 52; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 26. Mai 2015, a. a. O.):.

    Dass der Gesetzgeber darüber hinaus einen anderen Bezugspunkt für die Regelung über die Beschränkung der Erstattungsforderung wählen wollte, lässt sich den Gesetzesmaterialien nicht entnehmen (vgl. auch LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. August 2013 - L 20 AS 678/10 - juris Rdnr. 54).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.05.2015 - L 7 AS 643/13

    Aufhebung und Erstattung von SGB-II-Leistungen; Berücksichtigung von Einnahmen;

    Maßgeblich für die im Streitzeitraum gesetzlich vorgesehene Erstattungsbeschränkung sind nach der unmissverständlichen Formulierung in § 40 Abs. 2 Satz 1 SGB II a.F. die im Rahmen der Leistungsberechnung rechnerisch berücksichtigten Unterkunftskosten und nicht lediglich der letztlich, ggf. nach Abzug der berücksichtigungsfähigen Einnahmen, ermittelte Auszahlungsbetrag (so auch: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. August 2013 - L 20 AS 678/10 - Conradis in LPK, 3. Aufl. 2010, § 40 Rn 21).
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